Hallenordnung
Hallenordnung (Stand 08.08.2023)
Hallenordnung (Stand 08.08.2023)
Präambel
Diese Hallenordnung dient der reibungslosen Nutzung der Sportanlage (Tennishalle, Sanitärbereich und Flure). Alle Buchenden, deren Gäste sowie Besucher unterwerfen sich mit dem Betreten der Sportanlage durch die erste Außentür dieser Hallenordnung. Wer die Hallenordnung nicht einhält, macht sich gegenüber dem Verein verantwortlich. Der Vorstand kann bei einem Verstoß gegen die Hallenordnung den Ausschluss vom Spiel- und Trainingsbetrieb verhängen und das weitere Betreten der Sportanlage untersagen.
1. Spielberechtigung Winter (Oktober bis April)
a. Spielberechtigt sind alle, die einen Hallenplatz über das Online-Buchungssystem gebucht oder ein Abonnement abgeschlossen haben.
b. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht notwendig.
c. Die Nutzung der Hallenplätze ist kostenpflichtig.
d. Die Zuweisung der Hallenstunden im Abonnement erfolgt jährlich neu nach Eingang der schriftlichen Buchungsbestätigungen durch den Vorstand.
e. Abonnements aus dem Vorjahr können vom Vorstand bei der Vergabe vorrangig behandelt werden.
2. Spielberechtigung im Sommer (Mai bis September)
a. Aktive Vereinsmitglieder können im Sommer freie Hallenplätze bis 19.00 Uhr entsprechend der festgelegten Reihenfolge nutzen. Hierbei müssen die Lichtkosten vom Mitglied getragen werden. Die Buchung darf maximal 2 Stunden vor Spielbeginn erfolgen.
b. Eine Buchung ist nur für den gleichen Tag möglich und muss im elektronischen Buchungssystem erfasst sein.
c. Die Spielberechtigung wird wie folgt festgelegt:
aa) Spielberechtigt sind alle, die einen Hallenplatz ordnungsgemäß über das elektronische Buchungssystem gebucht haben.
bb) Fest gebuchte Trainingszeiten der Jugendmannschaften.
cc) Mannschaften in der Medenrunde, wenn die Freiplätze unbespielbar sind. Vorrang haben die Mannschaften der jeweils höchsten Spielklasse.
3. Tennisschuhe
a. Die Hallenplätze dürfen nur mit sauberen Tennisschuhen betreten werden, die vorher noch nicht auf den Sandplätzen benutzt wurden. Der Zutritt zur Tennishalle ist mit Straßen- oder Freizeitschuhen nicht gestattet. Die Tennisschuhe müssen vor dem Betreten der Halle in den Umkleidekabinen angezogen werden.
b. Sollte es durch Nutzung von nicht zugelassenen Tennisschuhen zu Verunreinigung des Hallenbodens kommen, werden die anfallenden Reinigungskosten der/dem Verursachenden in Rechnung gestellt.
c. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Regelungen können die Spielenden oder Trainierenden vom Vorstand oder dem Hallen- und Platzwart der Tennishalle ohne Anspruch auf Erstattung der Gebühren verwiesen werden.
4.Platzpflege/Essen und Trinken
a. Nach Beendigung des Spiels/des Trainings muss der Platz abgezogen und die Linien gekehrt werden.
b. Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Halle ist untersagt. Eine Ausnahme bildet das Trinken von Wasser während des Spiels/des Trainings auf den dafür vorgesehenen Bereichen der Sitzbänke.
c. Das Wasser darf nur in fest verschließbaren Behältnissen mitgeführt werden (keine Gläser, Tetra-Packs o.Ä.)
5. Spieldauer
a. Die Spieldauer einschließlich Platzpflege beträgt 60 Minuten.
b. Die Platzpflege muss rechtzeitig beendet sein, bevor die nächste Buchung beginnt.
c. Nachfolgende Spielende/Trainierende haben den Anspruch rechtzeitig mit dem Spielen/Trainieren zu beginnen.
6. Tennisunterricht
Tennisunterricht darf in der Halle nur in Absprache und mit vorheriger Genehmigung durch den Vorstand durchgeführt werden
7. Haftung
a. Die Nutzung der Sportanlage einschließlich der Zufahrten und Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
b. Eine Haftung des Vereins gegenüber den Spielenden, Trainierenden, Besuchern oder Gästen z.B. bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden jeglicher Art ist ausgeschlossen, sofern der Schadenfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder eine Haftung wegen einer dem Verein zurechenbaren Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit vorliegt.
c. Es besteht keine Haftung bei Verlust von Kleidung, Ausrüstung und Wertsachen jeder Art sowie Beschädigung oder Diebstahl von Fahrzeugen, Fahrrädern, E-Bikes u.Ä.
d. Die Spielenden und Trainierenden verpflichten sich ausschließlich Personen mitzubringen oder gemietete Plätze an solche zu übertragen, die diese Hallenordnung kennen und verbindlich anerkennen.
e. Die Spielenden und Trainierenden haften für alle Schäden, welche durch sie selbst oder durch von ihnen eingeladene Mitspielende oder durch von ihnen mitgebrachte oder sonstige von ihnen geduldete Personen an und in der Sportanlage, insbesondere an den Plätzen, verursacht werden. Dies gilt insbesondere für das Tragen von sauberen Tennisschuhen im Sinne von Ziffer 3 dieser Hallenordnung.
8. Sonstiges
a. Die Hallenplätze sind sauber zu verlassen.
b. Abfälle sind in die dafür bereitgestellten Abfalleimer zu entsorgen.
c. Das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet.
d. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten der Sportanlage (Tennishalle, Sanitärbereich, Flure, etc.) untersagt.
e. Die Umkleideräume und die sonstigen Räume des Clubgeländes sind pfleglich zu behandeln.
f. Den Anordnungen des Hallen-/Platzwartes und der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten.
g. Die Hallenplätze werden mit einem Kamerasystem ausgestattet, damit bei Zuwiderhandlungen gegen diese Hallenordnung ein Nachweis geführt werden kann.
h. Diese Hallenordnung ersetzt die zuletzt Gültige vom 30.09.2016